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WLW – Ihr zuverlässiger Sachverständiger für sauberes Trinkwasser.

Wir sind Ihr Spezialist für Wasserhygiene und unterstützen Sie seit 2017 bei allen Fragen zu Trinkwasseranlagen. Wir begutachten Trinkwasser und Anlagen fachkundig unter hygienischen und technischen Gesichtspunkten. Unsere Kunden sind Besitzer von Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Einrichtungen, Gewerbeobjekten und militärischen Anlagen. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung für reines und sicheres Trinkwasser!

Mitglied der:

Leistung

Warum ist die Prüfung auf Legionellen von großer Bedeutung?

Was sind Legionellen und was bewirken sie?

Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen, von grippeartigen Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen. Sie sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind.

Wie vermehren sich Legionellen?

Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Oberhalb von 60 °C werden diese meistens abgetötet und unterhalb von 20 °C vermehren sie sich kaum noch. Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.

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Unsere Leistungen

Sichere Trinkwasser in 3 Schritten

Erstellung eines Beprobungsplans

Ein sorgfältig erstellter Beprobungsplan sichert die Wasserqualität in der Trinkwasserversorgung durch eine gründliche Analyse von Anlagendaten und die gezielte Auswahl von Probenahmestellen.

Unsere Leistungen

Sichere Trinkwasser in 3 Schritten

Erstellung eines Beprobungsplans

Ein sorgfältig erstellter Beprobungsplan sichert die Wasserqualität in der Trinkwasserversorgung durch eine gründliche Analyse von Anlagendaten und die gezielte Auswahl von Probenahmestellen.

Beprobung der Trinkwasseranlage

Die fachkundige Beprobung einer Trinkwasseranlage und authentische Laborergebnisse sichern die Wasserqualität.

Erstellung einer Risikoanalyse für den Eigentümer und Betreiber

Ein strukturiertes Risikoanalyse-Dokument für Trinkwasseranlagen ist entscheidend, um Kontaminationen wie Legionellen zu erkennen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Es umfasst Ursachenanalyse, fachliche Beurteilung, Handlungsempfehlungen und detaillierte Dokumentation.

Kontakt zu uns

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Beratung und lassen Sie sich überzeugen!

Feedback

Das sagen unsere Kunden

„Bei der Begutachtung der Anlage wurden wir von WLW sehr gut betreut. Ihre Unterstützung und ihr Feedback waren äußerst hilfreich für uns.“

Alexander Fenske

„Wir sind langjährige Kunden von WLW und können die Leistungen nur weiterempfehlen. Wir sind sehr zufrieden mit dem Service.“

Robert Findel

„Herr Hanausek hat uns exzellent beraten und bei den Maßnahmen bestens betreut. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner professionellen Unterstützung.“

Marianne Weilguni

FAQ

Fragen und Antworten

Welche Anforderungen muss Wasser haben, um als Trinkwasser zu gelten?2024-05-07T13:25:17+00:00

Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Oberhalb von 60 °C werden diese meistens abgetötet und unterhalb von 20 °C vermehren sie sich kaum noch. Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.

Ab welcher Größe muss meine Immobilie / Liegenschaft beprobt werden?2024-05-08T21:38:19+00:00

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung haben

  • einen Wasserspeicher/-boiler mit mehr als 400 Liter Wasserspeichervermögen
  • und/oder
  • Rohrleitungsinhalt von mehr als 3 Liter Inhalt, gemessen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers/-boilers und der (entferntesten) Entnahmestelle.

(Hinweis: Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird dafür nicht berücksichtigt)

Somit sind praktisch alle Mehrfamilienhäuser betroffen.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind keine Großanlagen gemäß der Trinkwasserverordnung (siehe Definition in der TrinkwV 2001 (m.Ä. 2012) §3 Absatz 12), egal wie groß die Anlage ist. Grundsätzlich muss aber jeder Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass nur Trinkwasser bereitgestellt wird, welches den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Wofür bin ich als Besitzer / Betreiber einer Trinkwasser-Anlage, respektive mein Mieter, verantwortlich?2024-05-07T13:25:40+00:00

Der Besitzer/Bewohner ist für die Gewährleistung eines sicheren Betriebes und für die Instandhaltung der Trinkwasser-Installation verantwortlich; er sollte über die hierfür notwendigen Informationen verfügen.

Wie oft muss ich testen lassen?2024-05-07T13:25:45+00:00

Verantwortliche für Großanlagen müssen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung ihre Trinkwasserinstallationsanlage (TWI) auf Legionellen untersuchen lassen.

Und zwar:

  • gewerbliche Betreiber (z.B. Mehrfamilienhäuser) im Intervall von drei Jahren
  • öffentliche Betreiber (z.B. Hotels, Turnhallen, Kindergärten) im jährlichen Intervall

Probenahme und Untersuchung

  • durch ein zertifiziertes Unternehmen
  • gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551

Einrichten von geeigneten Probenahmestellen mit geeigneten Probenahmeventilen (mehr hierzu: Auswahl geeigneter Probenahmestellen).

Meldung der Anlage und der Ergebnisse an das Gesundheitsamt und an die betroffenen Nutzer/Mieter bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei Legionellen von 100 KBE/100ml.

Wie können ich, bzw. meine Mieter, dafür sorgen, dass ein Befall erst gar nicht entsteht?2024-05-07T13:25:51+00:00

Ein Schutz vor einer Verkeimung der Trinkwasser-Anlage wird in verschiedene Bereiche unterteilt. Benutzer welche über kein Fachwissen verfügen, obliegen einfachsten Hinweisen:

Einhaltung eines bestimmungsgemäßen Betriebes. Betrieb der Trinkwasser-Installation mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebssicheren Zustand unter Einhalt der bei Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen, ggfs. durch simulierte Entnahme (manuelles oder automatisiertes Spülen).

FAQ

Fragen und Antworten

Welche Anforderungen muss Wasser haben, um als Trinkwasser zu gelten?2024-05-07T13:25:17+00:00

Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Oberhalb von 60 °C werden diese meistens abgetötet und unterhalb von 20 °C vermehren sie sich kaum noch. Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.

Ab welcher Größe muss meine Immobilie / Liegenschaft beprobt werden?2024-05-08T21:38:19+00:00

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung haben

  • einen Wasserspeicher/-boiler mit mehr als 400 Liter Wasserspeichervermögen
  • und/oder
  • Rohrleitungsinhalt von mehr als 3 Liter Inhalt, gemessen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers/-boilers und der (entferntesten) Entnahmestelle.

(Hinweis: Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird dafür nicht berücksichtigt)

Somit sind praktisch alle Mehrfamilienhäuser betroffen.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind keine Großanlagen gemäß der Trinkwasserverordnung (siehe Definition in der TrinkwV 2001 (m.Ä. 2012) §3 Absatz 12), egal wie groß die Anlage ist. Grundsätzlich muss aber jeder Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass nur Trinkwasser bereitgestellt wird, welches den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Wofür bin ich als Besitzer / Betreiber einer Trinkwasser-Anlage, respektive mein Mieter, verantwortlich?2024-05-07T13:25:40+00:00

Der Besitzer/Bewohner ist für die Gewährleistung eines sicheren Betriebes und für die Instandhaltung der Trinkwasser-Installation verantwortlich; er sollte über die hierfür notwendigen Informationen verfügen.

Wie oft muss ich testen lassen?2024-05-07T13:25:45+00:00

Verantwortliche für Großanlagen müssen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung ihre Trinkwasserinstallationsanlage (TWI) auf Legionellen untersuchen lassen.

Und zwar:

  • gewerbliche Betreiber (z.B. Mehrfamilienhäuser) im Intervall von drei Jahren
  • öffentliche Betreiber (z.B. Hotels, Turnhallen, Kindergärten) im jährlichen Intervall

Probenahme und Untersuchung

  • durch ein zertifiziertes Unternehmen
  • gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551

Einrichten von geeigneten Probenahmestellen mit geeigneten Probenahmeventilen (mehr hierzu: Auswahl geeigneter Probenahmestellen).

Meldung der Anlage und der Ergebnisse an das Gesundheitsamt und an die betroffenen Nutzer/Mieter bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei Legionellen von 100 KBE/100ml.

Wie können ich, bzw. meine Mieter, dafür sorgen, dass ein Befall erst gar nicht entsteht?2024-05-07T13:25:51+00:00

Ein Schutz vor einer Verkeimung der Trinkwasser-Anlage wird in verschiedene Bereiche unterteilt. Benutzer welche über kein Fachwissen verfügen, obliegen einfachsten Hinweisen:

Einhaltung eines bestimmungsgemäßen Betriebes. Betrieb der Trinkwasser-Installation mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebssicheren Zustand unter Einhalt der bei Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen, ggfs. durch simulierte Entnahme (manuelles oder automatisiertes Spülen).

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